Auswirkungen der Pandemie auf waffenrechtliche Bedürfnisse

Da es im Moment durch die Schließung der Schießstätten keine Möglichkeit zum Schießen gibt, kann es auch keine Einträge ins Schießbuch als Nachweis des Bedürfnisses nach WaffG geben.

Einige Sportschützen haben daher Angst ihr Bedürfnis nicht nachweisen zu können und befürchten Probleme mit der Waffenbehörde.

Der DSB hat auf seiner Webseite einige Informationen dazu veröffentlicht.

 

Die Kurzfassung:

 

„Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich bei den zur Bekämpfung der COVID19 Pandemie erforderlichen Schließungen von Schießständen um ein Ereignis, das nicht zulasten der dort trainierenden Sportschützen gehen sollte. Daher ist nach Auffassung der Bundesregierung die Zeit der Schließung nicht in die in § 14 Absatz 3 bzw. Absatz 4 des Waffengesetzes genannten Zeiträume einzubeziehen. Im Übrigen bietet das Waffengesetz aus Sicht der Bundesregierung hinreichende Flexibilität, um einen Widerruf von Erlaubnissen aufgrund nicht erbrachter Schießnachweise zu vermeiden.“

Die vollständigen Informationen findet ihr im folgenden Link.

https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/waffenrecht-auswirkungen-der-pandemie-auf-waffenrechtliche-beduerfnisse

 

Dirk Wilhelm

Lizenzträger Ausbildung des TSB VI / 071


 

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner