Informationen zum Nationalen Waffenregister
Der DSB hat in seinem neuen Newsletter Informationen zum Nationalen Waffenregister (NWR) und den Waffen Identifikationsnummern (ID) veröffentlicht. Siehe im Link unten:
https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/waffenrecht-informationen-zum-nationalen-waffenregister
Dort steht geschrieben, dass auch beim Verkauf von privat an privat die NWR- ID´s mit angegeben werden müssen.
Jedoch auf der aktuellen Seite des Freistaates Thüringen, Ministerium für Inneres und Kommunales,
„Merkblatt zum dritten Waffenrechtsänderungsgesetz Stand 05.08.2020“
steht dazu auf Seite 12:
„Wichtig: Beim Waffenerwerb von Privat an Privat müssen auch künftig weder dem Verkäufer noch dem Käufer ihre jeweiligen NWR-ID’s bzw. die der Waffe und ihrer wesentlichen Teile vorher bekannt sein.“
So ist es auch auf der Internetseite unserer Waffenbehörde zu lesen.
https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/ordnung-sicherheit/waffenbesitz
Also brauchen wir bei Waffenverkäufen von privat an privat keine NWR-ID´s mit anzugeben wenn sie uns noch nicht bekannt sind. Wer schon seine NWR-ID´s kennt kann sie natürlich gerne mit angeben.
Dirk Wilhelm
Lizenzträger Ausbildung des TSB VI / 071